22.03.2021 · Fachbeitrag · Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
BVerfG: Art. 316h S. 1 EGStGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar
| Art. 316h S. 1 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.17 ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch soweit er die Neuregelungen in Fällen für anwendbar erklärt, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes Verfolgungsverjährung eingetreten war (BVerfG 10.2.21, 2 BvL 8/19). |
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