· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BGH zur Selbstanzeige bei Umsatzsteuerhinterziehung
von RA Philipp Külz, FA StR, und RAin Christina Odenthal, LL.M., beide Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Ebner Stolz, Köln
| Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Korrektur von Umsatzsteuererklärungen haben nach wie vor erhebliche Relevanz. Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 20.11.18 dazu erneut geäußert. Obwohl die Ausführungen eine Selbstanzeige zur alten Rechtslage betreffen, beinhalten sie durchaus auch wichtige Hinweise für aktuelle Konstellationen. |
Sachverhalt
Das LG Düsseldorf hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen, darunter drei Fälle des Versuchs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Seitens des Angeklagten wurden für das Kalenderjahr 2008 Umsätze i.H. von 227.602 EUR bis zum gesetzlichen Abgabetermin am 31.5.09 zunächst nicht erklärt, dann jedoch am 8.10.10 die USt-Jahreserklärung für 2008 eingereicht. Hierbei erfolgte zwar eine Deklaration von Umsätzen i.H. von 218.225 EUR, diese wurden allerdings mit nicht bestehenden Vorsteuervergütungsansprüchen aus Scheinrechnungen über 178.302 EUR verrechnet.
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