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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Haftung des Geschäftsführers bei Beendigung der Geschäftstätigkeit einer GmbH

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause & Kollegen, Berlin

    Der Geschäftsführer einer GmbH muss Vorsorge dafür treffen, dass die mit den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft im unmittelbaren Zusammenhang stehende (erhebliche) und absehbar am 10. des Folgemonats fällig werdende Umsatzsteuer wenigstens anteilig bezahlt werden kann (FG München 19.12.12, 3 K 55/10, Abruf-Nr. 131872).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K war bis zum 4.2.05 Geschäftsführer einer GmbH. In 2004 hatte die GmbH im Rahmen der monatlichen USt-Voranmeldungen Vorsteuererstattungen geltend gemacht. Noch im Dezember 2004 veräußerte die GmbH ihre gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung.

     

    Am 5.1.05 stellte die GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Als Begründung gab sie an, dass Zahlungsunfähigkeit „aus möglicherweise ungünstigen steuerrechtlichen Problematiken drohe, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2004 und hiermit zusammenhängenden Buchungen entstehen könnten“. Die am 10.1.05 für den Dezember 2004 einzureichende Umsatzsteuervoranmeldung wurde von der GmbH nicht abgegeben, sie stellte mehrere Fristverlängerungsanträge, die vom FA jeweils genehmigt wurden, zuletzt galt eine Einzelfristverlängerung bis 31.3.05.

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