· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung als existenzgefährdendes Merkmal
| Ob und inwieweit sich im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) steuerstrafrechtliche Risiken ergeben können, ist Gegenstand eines parlamentarischen Vorgangs im Bundestag (BT-Drucksache 17/6932).|
Unternehmer können sich als Kleinunternehmer einstufen lassen, wenn ihr Gesamtumsatz nicht mehr als 17.500 EUR im Jahr beträgt. Bei Existenzgründern, die im Laufe des Jahres ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen, werden die Umsätze in den verbleibenden Monaten des Jahres auf einen Jahresumsatz hochgerechnet - Beispiel: Gründung im Dezember, voraussichtlicher Umsatz 2.000 EUR, tatsächlicher Umsatz 24.000 EUR. Hier müsste ab Januar monatlich eine Voranmeldung gemäß § 18 Abs. 2 S. 4 UStG abgegeben werden. Kommt der Gründer dem nicht nach, liegt nach dem 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine vollendete Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vor.
PRAXISHINWEIS | Wenn ein Existenzgründer in der arglosen Annahme, er unterliegt als Kleinunternehmer nicht der USt, keine USt-Voranmeldung abgibt, liegt mangels Vorsatz keine Steuerhinterziehung vor. |