· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerhinterziehung und Leistungsbeziehung im Handel mit Emissionszertifikaten
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Das FG Köln hat mit Urteil vom 20.9.16 entschieden, dass zur Bestimmung des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft entscheidend ist, während das dingliche Erfüllungsgeschäft zur Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches maßgeblich ist. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine KG. Die KG handelte mit Emissionszertifikaten sowohl OTC (over the counter) als auch börslich. Sie war beim Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) - registriert. Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr 2009 vorsteuerabzugsberechtigt aus einer Rechnung der A-GmbH ist. Dem liegen Prüfungsergebnisse der Steufa zugrunde.
Die Staatsanwaltschaft stellte am 6.11.13 das gegen den Geschäftsführer der KG wegen Steuerhinterziehung eingeleitete Strafverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Entsprechend der Einstellungsmitteilung lagen keine Beweise dafür vor, dass der Geschäftsführer wissentlich an den Steuerhinterziehungen der A-GmbH und deren Vorlieferanten beteiligt war.
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