· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung
von RA Dr. Thomas Himmelreich, Krause & Kollegen, Berlin
| Auch bei einer wegen § 168 S. 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer endet eine durch eine Fahndungsprüfung bedingte Ablaufhemmung erst, wenn die aufgrund dieser Prüfung zu erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden sind - so der BFH. |
Sachverhalt
Die klagende GmbH machte in ihrer für das Jahr 1999 eingereichten Umsatzsteuer-Jahreserklärung eine Steuervergütung geltend. Das FA hat weder zugestimmt noch abgelehnt oder eine davon abweichende Umsatzsteuer oder Vergütung festgesetzt. Im Jahr 2001 wurde gegen den Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren auch mit Blick auf die Umsatzsteuer 1999 eröffnet. Das Verfahren wurde 2006 eingestellt. Ein in den Steuerakten befindlicher interner Vermerk aus dem Jahr 2002 ging von einem Vergütungsanspruch der Gesellschaft aus. Das FG wies die 2012 erhobene Klage auf Festsetzung des im behördeninternen Vermerk bezeichneten Vergütungsanspruchs ab, da die Festsetzung verjährt sei.
Entscheidungsgründe
Der BFH hielt die Revision für begründet (BFH 17.12.15, V R 58/14, Abruf-Nr. 183676).
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