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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerhinterziehung

    Kein Vorsteuerabzug aus Schein- bzw. Abdeckrechnungen

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Die Verwendung von sogenannten Abdeckrechnungen führt in der Regel zu einer Einbeziehung des Umsatzes in eine Umsatzsteuerhinterziehung, sodass der Vorsteuerabzug - trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG - zu versagen ist (FG Hamburg 17.6.15, 3 V 91/15). |

     

    Sachverhalt

    Der Antragsteller A betrieb im Streitjahr 2012 ein Transportunternehmen, dessen Gegenstand die Containerbeförderung im Hamburger Hafen war. A erbrachte seine Transportleistungen mit eigenen Lkw, unter Einschaltung angestellter Kraftfahrer.

     

    Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes streitig, ob die Versagung des Vorsteuer- und des Betriebsausgabenabzugs aus Eingangsrechnungen einer Frau B rechtmäßig war. Frau B. ist nach Feststellungen des FA als Scheinselbstständige zu qualifizieren. Sie habe die in Rechnung gestellten Leistungen nicht selbst erbracht und sei wirtschaftlich nicht aktiv. Es handele sich nicht um eine Unternehmerin i.S. von § 2 UStG.