16.07.2015 · Fachbeitrag · Verfassungsgerichtshof Sachsen
Strafzumessung: Keine festen Parallelen bei Betrug und Steuerhinterziehung
| Die Beschwerdeführerin hatte als Kundenberaterin einer Bank wiederholt ohne Wissen und Zustimmung der Kontoinhaberin Auszahlungsbelege erstellt, unterschrieben und sich das Geld – insgesamt 105.000 EUR – auszahlen lassen (SVerfGH 26.3.15, Vf. 105-IV-14, Abruf-Nr. 144888 ). |
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