· Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Insolvenzverwalter greift erfolgreich in den Arrest der Staatsanwaltschaft ein
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Der Insolvenzverwalter wird stets den Versuch unternehmen, auf beim Schuldner durch Ermittlungsbehörden arrestierte Vermögenswerte zuzugreifen und diese nicht beim Justizfiskus zu belassen. |
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Verurteilten, über das am 21.1.14 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Er wendet sich mit seinem Rechtsbehelf dagegen, dass der staatliche Rechtserwerb von ursprünglich beim Verurteilten beschlagnahmten Vermögenswerten festgestellt worden ist.
Mit Beschluss des AG Duisburg vom 23.3.11 wurde in das Vermögen des Verurteilten der dingliche Arrest von gut 300.000 EUR zur Rückgewinnungshilfe angeordnet. Es kam zur Sicherstellung von Geld und Kontoguthaben. Mit Strafbefehl vom 1.10.13 ‒ rechtskräftig seit dem 13.1.14 ‒ erkannte das AG Duisburg wegen Beihilfe zu unerlaubter banden- und gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels in 4 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 50 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass nicht auf Verfall erkannt wird, weil Ansprüche eines Verletzten dem entgegenstehen. Zum Wert des Erlangten wurde ein Geldbetrag von gut 140.000 EUR mitgeteilt.
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