15.08.2019 · Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Präventive Anschlusssicherung: Geld, Uhr und Porsche bleiben blockiert
| Für die Einziehung von Tatmitteln wie die Abschöpfung von Erträgen aus einer rechtswidrigen Tat hat der Gesetzgeber in den §§ 73 ff. StGB in ihrer jeweiligen Fassung eine abschließende Regelung getroffen, die nicht auf gefahrenabwehrbehördlicher oder polizeilicher Grundlage eine Ergänzung oder Modifikation erfahren kann. |
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