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  • 17.01.2020 · Fachbeitrag · Versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Bei Verstoß Schadenersatz für Dienstherrn

    | Die Anzeigepflicht der Versorgungsberechtigten ist Ausfluss der Treuepflicht gegenüber dem (früheren) Dienstherrn. Der Gesetzgeber hat insoweit abweichend vom Grundsatz der Amtsermittlung dem Beamten eine besondere Pflicht auferlegt. Dazu ein Fall des VG Ansbach. |