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  • · Nachricht · Verwaltungsgericht Aachen

    Manipulationssoftware: Apotheker behält die Approbation

    | Das VG Aachen hatte entschieden, dass einem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Apotheker zwar die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke entzogen werden kann (PStR 18, 239). Den in einem weiteren Gerichtsprozess drohenden Widerruf der Apotheker-Approbation lehnte das VG jedoch ab (VG Aachen 10.1.19, 5 K 4827/17, Abruf-Nr. 207124 ). |

     

    Der klagende Apotheker hatte über mehrere Jahre eine Manipulationssoftware zur Verkürzung von Steuern von rund 200.000 EUR genutzt. Das VG sah darin allerdings kein Verhalten, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergebe, da das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patient in der gesundheitlichen Beratung nicht berührt sei. Von dem Fehlverhalten waren zudem weder die Abrechnungen gegenüber den Kunden noch die Krankenkassen betroffen. Insofern lag keine Schädigung des öffentlichen Gesundheitssystems vor. Darüber hinaus hatte der Apotheker die hinterzogene Steuer vollständig nachgezahlt.(DR)

    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 49 | ID 45738511