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  • 17.06.2015 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Arnsberg

    Vermögensvorsorge des Geschäftsführers

    | Das VG Arnsberg weist in einer Entscheidung vom 16.4.15 (5 K 482/14, Abruf-Nr. 144682 ) darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen deren steuerliche Pflichten zu erfüllen haben. Sie hätten insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern bzw. die steuerlichen Nebenleistungen aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten (§ 34 Abs. 1 AO). |