Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Verwaltungsgericht Düsseldorf

    Polizei musste dem Hartz-IV-Empfänger das Geld zurück geben

    | Den Erfahrungssatz, dass jemand, der Leistungen nach „Hartz IV“ bezieht, nicht legal in den Besitz von 4.200 EUR kommen könne, teilt das VG Düsseldorf in dieser Allgemeinheit nicht (VG Düsseldorf 29.4.14, 18 KK 9709/13). Es hob deshalb im Zusammenhang die mit einer polizeilichen Verkehrskontrolle ergangene Sicherheitsverfügung betreffend das auf dem Beifahrersitz befindliche Bargeld auf. |

     

    Nach Ansicht des VG Düsseldorf kommt es im vorliegenden Zusammenhang auch nicht darauf an, ob der Kläger das Geld legal erworben hat. So sei es etwa denkbar, dass er seine Einkommensverhältnisse durch „Schwarzarbeit“ aufgebessert hat, was zwar nicht legal wäre, aber dennoch nicht die präventiv-polizeiliche Sicherstellung rechtfertigen würde. Letztlich seien sämtliche Überlegungen spekulativ, die Möglichkeiten seien vielfältig. Zwar seien einige wahrscheinlicher als andere, bloße Wahrscheinlichkeiten genügen im Rahmen des § 43 PolG NRW aber nicht.

    Quelle: ID 42715605

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents