18.06.2014 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Düsseldorf
Sicherstellung von Bargeld bei Hartz IV
| Den Erfahrungssatz, dass jemand, der Leistungen nach „Hartz IV“ bezieht, nicht legal in den Besitz von 4.200 EUR kommen könne, teilt das VG Düsseldorf in dieser Allgemeinheit nicht (VG Düsseldorf 29.4.14, 18 KK 9709/13, Abruf-Nr. 141667 ). Es hob deshalb die im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verkehrskontrolle ergangene Sicherheitsverfügung betreffend das auf dem Beifahrersitz befindliche Bargeld auf. |
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