· Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Saarlouis
Erkennungsdienstliche Behandlung bei Wirtschaftsstraftaten
| Nach Ansicht des VG Saarlouis (15.2.12, 6 K 115/10, Abruf-Nr. 121146) ist bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung die Speicherung der durch erkennungsdienstliche Behandlung gewonnenen Daten (z.B. Finger- und Handflächenabdrücke, Lichtbilder) auch knapp 5 Jahre später noch notwendig, weil sich die Ermittlungen - und damit die Feststellung solcher Wirtschafts- bzw. Steuerdelikte - über einen längeren Zeitraum hinziehen. Der auf § 38 Abs. 2 S. 1 SPolG gestützte Löschungsantrag des Betroffenen blieb deshalb erfolglos. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 108 | ID 33129860