19.01.2016 · Fachbeitrag · Vewaltungsgericht Berlin
Gemeinschaftslizenz wegen Steuerhinterziehung nicht erneuert
| Die Antragstellerin A betreibt einen Containerdienst zur Beförderung von Bauschutt. Sie hat beantragt, dass die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr vorläufig verlängert wird. Auf Anfrage des Antragsgegners teilte das Kraftfahrt-Bundesamt mit, dass dem Geschäftsführer G der A die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er im Fahreignungsregister mit einem Geschwindigkeitsverstoß eingetragen sei. Zusätzlich erwies das Führungszeugnis des G eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 450 Tagessätzen aus. |
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