01.09.2004 · Fachbeitrag · Abgeltungsbereich der Gebühren
Verschiedene Angelegenheiten: Urkunden-/Wechselprozess und ordentliches Verfahren
| Verfahren im Urkunden- und Wechselprozess (§§ 592 ff. ZPO) bilden nach § 17 Nr. 5 RVG gegenüber dem ordentlichen Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach dem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt, verschiedene Angelegenheiten. |
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