FRAGE: Nach der Kostengrundentscheidung trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers sind ein entsprechender Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) ergangen und eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Daraufhin hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Kostenfestsetzungsantrag (KFA) zurückgenommen. Kann er dies oder ist eine Rücknahme nicht mehr möglich?
Immer wieder wird über die Terminsgebühr im „Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO“ diskutiert. Dabei gibt es gar kein eigenständiges „Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO“. Vielmehr handelt es sich insoweit um ...
FRAGE : Wir haben für unseren Mandanten PKH beantragt und dem Antrag den Klageentwurf beigefügt. Vor einer Entscheidung über die PKH bezahlt der Gegner die Forderung vollständig. Wie verhält es sich mit unserer ...
Vor einem Anerkenntnis in laufenden Klageverfahren treffen die Parteien häufig außergerichtliche Absprachen. In der Folge ergeht ein Anerkenntnisurteil. Bei der anschließenden Kostenfestsetzung steht oft die Frage im Raum, ob eine Einigungsgebühr geltend gemacht werden kann. Dieser Beitrag erläutert, worauf Sie dabei achten können.
Die Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll in bestimmten Ausnahmen Ausfälle kompensieren, die mit dem Wegfall der früheren Beweisgebühr nach der BRAGO durch das 2. KostRMoG entstanden sind: Der mit besonders ...
Frage: Wir haben zwei Mandanten in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit vertreten. Die Mandanten wurden gesamtschuldnerisch verklagt und so auch verurteilt. Ein Mandant ist rechtsschutzversichert. Ich habe daher ...
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Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, sind seine Reisekosten sowie die seines Anwalts nach Ansicht des OLG Celle erstattungsfähig, wenn er den auswärtigen Gerichtsstand wählt.