Ein Gutachter muss das Gericht (rechtzeitig) informieren, wenn sich erheblich höhere Kosten abzeichnen (LSG Baden-Württemberg 7.11.24, L 10 KO 2896/24 B, Abruf-Nr. 245861 ). „Erheblich“ heißt: Die Erhöhung beträgt mindestens 20 % des Vorschusses.
Zu der Frage, ob ein ortsansässiger Verteidiger die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG verlangen kann, haben sich das AG Tiergarten (12.11.24, 332a OWi 64/22, Abruf-Nr. 245859 ) sowie das AG Köln (10.9.
Wird auf Unterlassung einer Onlinebewertung geklagt, ist dies eine vermögensrechtliche Streitigkeit, wenn wirtschaftliche Belange dominieren (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO). Dabei zählt, ob bei der ...
Der Anwalt erhält die volle Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG, wenn ein Versäumnisurteil beantragt wurde und beide Parteien erschienen sind. Ob im Termin lediglich ein „gütlicher Abschluss“ erörtert wurde, spielt keine Rolle (KG 8.8.24, 5 W 98/24, Abruf-Nr. 245212 ).
Frage: Der Beklagte B ist verurteilt worden, einen bestimmten (geringen) Betrag an den Kläger K zu zahlen. Die Kostenquotelung beträgt 70 % zu 30 % zugunsten des B. K hatte – noch vor Stellung des ...
Rechtsanwälte müssen nach Ansicht des BGH bei Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern keine Vorabinformationen über den Mandatsumfang geben und keine Zwischenrechnungen erstellen. Eine Kombination aus Stundensatz ...
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Nach § 495a S. 1 ZPO kann das AG in sog. Bagatellfällen bei einem Streitwert bis 600 EUR das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen und ohne mündliche Verhandlung entscheiden. In Verfahren vor dem LG ist diese ...