Das selbstständige Beweisverfahren ist mit Blick auf den Beginn der Abänderungssperrfrist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG und die Rechtsmittelfrist nach § 68 Abs. 1 S. 3 GKG isoliert von einer etwaigen späteren Hauptsache zu betrachten (OLG Stuttgart 11.4.24, 3 W 76/23, Abruf-Nr. 242944 ). Die Änderung des Streitwerts ist sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen nach § 63 Abs. 3 S. 2 GKG nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das ...
Waren die Klageanträge auf Feststellung gerichtet und einigen sich die Parteien dann auf eine Zahlung, liegt allein darin kein für die Streitwertfestsetzung maßgeblicher Mehrwert (OLG München 19.1.
Ein Anerkenntnis ist nur sofortig, wenn es bei der ersten sich bietenden prozessualen Möglichkeit erklärt wird. Ist ein früher erster Termin mit vorangehendem Gütetermin angesetzt, ist das Anerkenntnis spätestens ...
Wird auf Unterlassung einer Onlinebewertung geklagt, ist dies eine vermögensrechtliche Streitigkeit, wenn wirtschaftliche Belange dominieren (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO). Dabei zählt, ob bei der Bewertung nur Sterne vergeben oder auch Kommentare hinterlassen werden. Ein höherer Streitwert gilt, wenn nicht direkt die Klägerpartei, sondern deren verantwortliche Mitarbeiter (hier: angestellte Busfahrer) bewertet werden (OLG Koblenz 25.9.24, 3 W 345/24, Abruf-Nr. 245213 ).
Die Gebührenprivilegierung nach Anm. 1 S. 1 zu Nr. 14110 KV-GNotKG setzt lediglich den rechtzeitigen Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der nicht verlängerbaren Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen ...
Die Kosten für die Erstellung eines Rechtsgutachtens über ausländisches Recht können erstattungsfähig sein, wenn sie unmittelbar prozessbezogen und notwendig sind. Ein Privatgutachten ist notwendig, wenn eine ...
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Der Gebührenstreitwert wegen Auskunft und Überlassung von Patientendokumentation gemäß § 630g BGB beträgt in der Regel bei bereits bezifferter Klage und ohne weitere Darlegung eines konkreten Auskunftsinteresses 10 % des Klageanspruchs (OLG Frankfurt 25.4.24, 17 W 8/24, Abruf-Nr. 242945 ).