Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine sog. Zeithonorarklausel in einem Vertrag zwischen Anwalt und Verbraucher (B2C) nur klar und verständlich, wenn die Verbraucherseite vor Vertragsabschluss volle Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen hat und die Entscheidung bewusst treffen kann. Welche praktischen Folgen sich insoweit für die Abrechnungspraxis zur Vereinbarung von Erfolgshonorarklauseln ergeben, betrachtet RVG prof.
Prüft der Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit der Abänderung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung seines Mandanten, entscheidet nicht nur der Auftrag des Mandanten, sondern ...
Anwalt und Mandant sollten zu Beginn des Mandats Honorargespräche und Vorschussanforderungen als selbstverständliche Grundlage des gegenseitigen Vertrags besprechen. Unter Wahrung der gegenseitigen Interessen können ...
Nach § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG müssen Anwälte Mandanten auf die Vergütungsvereinbarung (VV) klar erkennbar hinweisen. Sie sollen so davor geschützt werden, unbemerkt eine Honorarabrede abzuschließen, die dem Anwalt von den gesetzlichen Gebührenvorschriften abweichende Honoraransprüche auf vertraglicher Grundlage verschafft. „Deutlich“ ist ein Absetzen nur, wenn die VV optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen abgegrenzt ist. Dies ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf ...
Die Gerichte legen großen Wert darauf, dass Vergütungsvereinbarungen (VV) transparent und verständlich sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des ...
Vereinbaren Sie in anwaltlichen Honorarabreden einen höheren pauschalen Auslagenersatz, ist dies grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist: Sie müssen die Vorgaben des § 3a RVG einhalten. Die ...
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Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt erinnert Rechtsanwälte daran, dass sie bei einem Vergleich stets auch eine Kostenregelung hinsichtlich der angefallenen Vergleichskosten treffen sollten. Anderenfalls kann dies u. U. zu Haftungsansprüchen führen.