Prüft der Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit der Abänderung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung seines Mandanten, entscheidet nicht nur der Auftrag des Mandanten, sondern ...
Eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG entsteht in Verfahren nach dem LwVfG laut OLG Braunschweig auch, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet.
Frage: Vor dem Familiengericht ist ein einstweiliges Anordnungsverfahren (eA-Verfahren) wegen des Sorgerechts anhängig. Im Termin werden eine Einigung erzielt und zugleich eine einvernehmliche und abschließende ...
„Einseitige Gespräche“ nur einer Partei mit dem Gericht stellen keine Besprechung i. S. d. Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG dar und lösen keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus. Das betrifft beispielsweise ein Telefongespräch zwischen dem Anwalt einer Partei und dem zuständigen Richter, das die Gegenseite nicht einbezieht. Für die Terminsgebühr ist vielmehr stets die Beteiligung von zumindest zwei am Verfahren Beteiligten mit dem Ziel erforderlich, im Rahmen der Besprechung eine Erledigung des ...
Der Rechtspfleger ist bei der Kostenfestsetzung an die Kostengrundentscheidung des Richters gebunden (LG Karlsruhe, 6.12.22, 11 T 168/22, Abruf-Nr. 235260 , NJW-RR 23, 215).
Eingeklagte Annahmeverzugsansprüche erhöhen den Streitwert, auch wenn sich die Parteien auf ein früheres Ende des Arbeitsverhältnisses einigen. Dies gebietet die wirtschaftliche Betrachtungsweise eines ...
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
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Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht nach Ansicht des BayVGH auch, wenn ein verwaltungsgerichtliches Verfahren nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO durch einen Gerichtsbescheid entschieden wird und ...