01.12.1996 · Fachbeitrag · Abrechnungshinweis
Welche Vergütung erhält der Rechtsanwalt als Treuhänder?
| § 1 Abs. 2 BRAGO bestimmt, daß die BRAGO keine Anwendung auf die Tätigkeit eines Treuhänders findet. Ein Rechtsanwalt, der zum Treuhänder bestellt wird, erhält vielmehr nach der „Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerauschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirates“ (vom 25. Mai 1960, BGBl. I, 29) eine vereinbarte, hilfsweise eine angemessene Vergütung. |
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