01.01.1995 · Fachbeitrag · Aktuelle Entscheidung:
Nur noch ein Anwalt bei gemeinsamer Klage gegen Versicherung und Schädiger erstattungsfähig!
| Mit Beschluß vom 30. November 1994 (Az. 11 W 2545/94) hat das OLG München folgendes entschieden: Im Fall der gemeinsamen Klage gegen Versicherungsnehmer und Haftpflichtversicherung beschränkt sich der Erstattungsanspruch dieser Beklagten grundsätzlich auf die Kosten eines Rechtsanwalts. |
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