01.03.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Der 10-prozentige Gebührenabschlag Ost wird für das Stadtgebiet von Berlin-Ost aufgehoben
| Der Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 Prozent auf die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren fällt für den Beitrittsteil des Landes Berlin voraussichtlich ab 1.3.02 weg (David, BRAGO prof. 9/01, 113). Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3.10.90 nicht galt“ (Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin - KostGErmAufhGBln) am 14.12.01 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Beschluss in seiner Sitzung am 1.2.02 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Art. 2 des KostGErmAufhGBln am 1. des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Diese war bei Redaktionsschluss noch im Februar 02 zu erwarten. |
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