01.05.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Abgrenzung der Erstberatungsgebühr von der Ratsgebühr
| Die Erstberatungsgebühr nach § 20 Abs. 1 S. 2 BRAGO deckt nicht die gesamte Beratungstätigkeit eines Anwalts bis zur Erteilung eines verbindlichen Rechtsrats ab. Eine Pflicht zur Aufklärung über die Entstehung bzw. die Höhe der Anwaltsgebühren trifft den Anwalt nur bei erkennbarem Aufklärungsbedarf auf Seiten des Mandanten (KG Berlin, Urteil, 19.12.01, 11 U 8/01, AnwBl. 02, 304). (Abruf-Nr. 020423) |
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