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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH: Anwaltskosten der obsiegenden Partei sind stets erstattungsfähig

    | Seit dem 28.08.02 ist das „Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherheitsverwahrung“ vom 21.8.02 in Kraft (BGBl. I 3344). Art. 6 dieses Gesetzes hat die Vorschrift des § 87 BRAGO zu Gunsten der Anwälte geändert. Dazu im Einzelnen: |