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  • 01.07.1996 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Die analoge Anwendung des § 84 Abs. 2 BRAGO im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde

    | In Heft Nr. 4/96 von „BRAGO professionell“, Seiten 10 ff., haben wir die Meinung vertreten, daß in Bußgeldverfahren generell der erhöhte Gebührenrahmen des § 84 Abs. 2 BRAGO zur Anwendung kommt. Unsere Ansicht - die in der Literatur bereits herrschend ist - wird nun durch zwei gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Neben dem LG Köln (AnwBl. 1995, 563) hat nun auch das AG Düsseldorf (JurBüro 1996, 247) ausdrücklich festgestellt, daß § 84 Abs. 2 BRAGO über § 105 Abs. 3 BRAGO auch im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde entsprechend anzuwenden ist. |