01.05.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Gebührenüberhebung: Täuschung über Gebühren erforderlich
| Eine Gebührenüberhebung nach § 352 StGB setzt neben der Erhebung von Vergütungen, die der Zahlende überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, zusätzlich - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - voraus, dass der Täter den Gebührenschuldner über seine ihm zustehenden Gebühren täuscht (OLG Hamm, Beschluss 11.1.02, 2 Ws 296/01, rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 020424) |
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