01.12.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Mehrkosten des auswärtigen Anwalts sind erstattungsfähig
| Die Beauftragung eines in der Nähe der Klägerpartei ansässigen Anwalts ist auch dann als sachdienlich anzusehen, wenn es sich um eine „geschäftsgewandte und gerichtserfahrene Partei“ handelt (OLG Dresden 16.4.02, 3 W 0529/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021618) |
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