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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Prozessvergleich über Kosten: PKH-Partei muss Gerichtskostenanteil zahlen

    | Schließen der Kläger und der Beklagte, dem PKH bewilligt worden ist, einen Prozessvergleich, in dem sie sich auch über die Kostenaufhebung einigen, so sind die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren unterschiedlich zu beurteilen. Nach einem aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.10.00 gilt (10 WF 18/00, n.v., Abruf-Nr. 010067): |