01.05.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren
Honorarfestsetzung mit 9,26 Prozent Zinsen?
| Frage: Gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB von 5 Prozent über dem Basisleitzins auch in der Kostenfestsetzung nach § 19 Abs. 1 BRAGO? |
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