01.05.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren
Tipps bei der Abrechnung über Rechtsschutzversicherer
| Mit Rechtsschutzversicherungen zu korrespondieren, erweist sich als stetes Ärgernis. Die tägliche Praxis lehrt, dass der Schriftverkehr mit der Versicherung den Anwalt häufig mehr Zeit kostet als der Rechtsfall, um den es eigentlich geht. Deswegen ist es nur recht und billig, wenn der Mandant für den lästigen Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung zur Kasse gebeten wird. Immerhin fällt für die Einholung der Deckungszusage eine 7,5/10-Gebühr an. Das gilt sowohl für Zivil- als auch für alle anderen Verfahren einschließlich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dazu folgende Einzelheiten: |
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