01.07.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Abrechnung von Wahlverteidigergebühren
| Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger zuzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (OLG Koblenz 18.3.03, 1 Ws 101/03, n.v.). (Abruf-Nr. 031289) |
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