01.07.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Anwaltsgebühren nach Prozesstrennung
| Wird ein Rechtsstreit, der sich gegen mehrere Streitgenossen gerichtet hat, gemäß § 145 Abs. 1 ZPO getrennt, so können in dem durch die Trennung entstehenden neuen Prozess sämtliche Rechtsanwaltsgebühren von neuem entstehen (OLG Zweibrücken 28.02.03, 4 W 20/03, n.v.). (Abruf-Nr. 031286) |
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