Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    BVerfG hält die Bezeichnung „Spesen“ für ausreichend

    | Das OLG Koblenz hatte eine Honorarvereinbarung auf Grund der Verwendung des unbestimmten Begriffs „Spesen“ als unwirksam bewertet (OLG Koblenz 25.1.02, 10 U 143/01; BRAGO prof. 7/02, 98, Abruf-Nr. 020656). Das BVerfG hat diese Entscheidung jetzt aufgehoben (BVerfG, AnwBl. 02, 612). (Abruf-Nr. 021223) |