01.11.2002 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Die „abgepresste“ Honorarvereinbarung
| Die Androhung eines Rechtsanwalts, bei Nichtzustandekommen einer Gebührenvereinbarung das Mandat zu kündigen, ist nicht ohne weiteres gesetz- oder vertragswidrig (BGH 4.7.02, IX ZR 153/01, NJW 02, 2774). (Abruf-Nr. 020993) |
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