01.02.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Honorar des anwaltlichen Schlichters im außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
| Werden Anwälte für ihre Mandanten im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach § 15a EGZPO tätig, können sie ihre Gebühren nach § 65 BRAGO abrechnen (dazu ausführlich Kaiser, BRAGO prof. 02, 28). Der folgende Beitrag zeigt, welche Vergütung der Anwalt in den einzelnen Bundesländern fordern kann, wenn er als Schlichter in diesem Verfahren tätig ist. |
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