01.02.2003 · Fachbeitrag · Anwaltsmarketing
BGH lässt Anwalts- Hotline zu
| Weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht stehen einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er- Nummer entgegen (BGH 26.9.02, I ZR 44/00 und I ZR 102/00 n.v.). (Abruf-Nr. 030075 und 030076) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig