Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsregress

    Vertragliche Haftungsbeschränkungen bei Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften

    | In der letzten Ausgabe von „BRAGO professionell“, Seiten 9 f., ist erläutert worden, wie der Anwalt seine Haftung bei der Beratung per AGB bzw. Individualvereinbarung nach § 51a Abs. 1 BRAO begrenzen kann. Rechtsanwälte in Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und gemischten oder interprofessionellen Sozietäten können darüber hinaus den Kreis der in die Haftung einbezogenen Personen nach § 51a Abs. 2 BRAO einschränken. Dazu folgende Einzelheiten: |