01.10.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Haftungsfalle: Der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG
| Im Arbeitsrecht muss der Mandant die Kosten und Gebühren - sowohl die außergerichtlichen als auch die der ersten Instanz - selbst tragen. Trotzdem unterbleibt oft ein entsprechender Hinweis des Mandanten. Der folgende Beitrag stellt diese Haftungsfalle vor und zeigt, wie Sie in Sonderfällen dennoch eine Kostenerstattung der Gegenseite erzielen können. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat