01.10.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Haftungsfalle: Der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG
| Im Arbeitsrecht muss der Mandant die Kosten und Gebühren - sowohl die außergerichtlichen als auch die der ersten Instanz - selbst tragen. Trotzdem unterbleibt oft ein entsprechender Hinweis des Mandanten. Der folgende Beitrag stellt diese Haftungsfalle vor und zeigt, wie Sie in Sonderfällen dennoch eine Kostenerstattung der Gegenseite erzielen können. |
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