01.01.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)
| Damit arbeitsrechtliche Mandate rentabel sind, darf der Anwalt keine Gebühren verschenken, weil er den Gegenstandswert zu niedrig bestimmt. Wir erläutern in alphabetischer Reihenfolge Stichwörter von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Weitere Fortsetzungen dieser Übersicht werden wir in den nächsten Ausgaben veröffentlichen. |
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