Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)

    | Damit sich arbeitsrechtliche Mandate lohnen, darf der Anwalt keine Gebühren verschenken, indem er den Gegenstandswert zu niedrig ansetzt. Erläutert werden in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - hier Bestandsstreitigkeiten, Bestrafungsverfahren und Betriebsübergang. |