01.02.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)
| Damit sich arbeitsrechtliche Mandate lohnen, darf der Anwalt keine Gebühren verschenken, indem er den Gegenstandswert zu niedrig ansetzt. Erläutert werden in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - hier Bestandsstreitigkeiten, Bestrafungsverfahren und Betriebsübergang. |
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