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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)

    | Zu niedrig angesetzte Gegenstandswerte ziehen - gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten - gebührenrechtliche Nachteile nach sich. Um dies zu vermeiden, werden in „BRAGO professionell“ in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert - hier Handelsvertreter und Hauptfürsorgestelle. |