01.02.1999 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)
| Zu niedrig angesetzte Gegenstandswerte ziehen - gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten - gebührenrechtliche Nachteile nach sich. Um dies zu vermeiden, wird in „BRAGO professionell“ in alphabetischer Reihenfolge die richtige Streitwertermittlung zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert - hier Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses, negative Feststellungsklage und nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten. |
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