29.04.2010 | Arbeitsrecht
Weiterbeschäftigungsantrag: Das müssen Sie bei Deckungszusage und Streitwert beachten
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, Gelsenkirchen
Der Weiterbeschäftigungsantrag ist ein wichtiges Instrument in Kündigungsschutzverfahren. Oft wird der Streitwert und damit die Anwaltsvergütung unnötigerweise zu niedrig angesetzt. Der folgende Beitrag hilft Fehler bei der Streitwertbemessung und im Umgang mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung zu vermeiden.
Auswirkungen des Weiterbeschäftigungsantrags
Weiterbeschäftigungsanträge werden in Kündigungsschutzverfahren gestellt, wenn die gerichtliche Güteverhandlung ergebnislos verläuft. Der Prozessbevollmächtigte des Arbeitnehmers stellt dann meist umgehend schriftsätzlich einen entsprechenden Antrag. Nicht selten wird hierbei übersehen, dass die Antragstellung mit einer signifikanten Erhöhung des Streitwerts sowie einer notwendigen Information an den Rechtsschutzversicherer verbunden ist.
Erweiterung des Deckungsschutzes
Eine bereits vorliegende Deckungszusage allein für das Kündigungsschutzverfahren erstreckt sich nicht obligatorisch auch auf einen später gestellten Weiterbeschäftigungsantrag. Eine notwendige Erweiterung der vorliegenden Rechtsschutzzusage ist daher zwingend sicherzustellen und schriftlich einzuholen.
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