01.08.2002 · Fachbeitrag · Auslagen
Anfall und Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale (Schreibauslagen)
| Immer wieder weisen Leser darauf hin, die von ihnen berechneten Dokumentenpauschalen (Fotokopiekosten) würden vom Rechtspfleger nicht anerkannt. Der folgende Beitrag informiert im Anschluss an die anwaltsfreundliche Entscheidung des OLG Düsseldorf zum Ansatz von Fotokopiekosten im Rahmen der Pflichtverteidigung (S. 103) noch einmal generell darüber, unter welchen Voraussetzungen die Gerichte den Ansatz der Dokumentenpauschale akzeptieren (zu Schreibauslagen vgl. auch BRAGO prof. 11/98, 11; 11/99, 142; 9/01, 124). |
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