01.07.2000 · Fachbeitrag · Auslagen
PKH-Mandat: So sichern Sie sich die vollen Reisekosten
| Immer wieder wird dem Rechtsanwalt im Rahmen eines PKH-Mandats die Erstattung von Reisekosten durch die Staatskasse versagt. Meistens weisen Gerichte hier darauf hin, dass die nicht erstattungsfähigen Auslagen - trotz PKH-Bewilligung - von der PKH-Partei angefordert werden können. Der Rechtsanwalt geht dann aber tatsächlich leer aus. Sind Sie im Rahmen von PKH als Rechtsanwalt beigeordnet und unternehmen Sie im Bereich Ihres Mandats Reisen, sollten Sie zuerst dafür sorgen, dass Sie Ihre Auslagen erstattet erhalten. Der folgende Beitrag zeigt, wie das möglich ist. |
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