01.09.1998 · Fachbeitrag · Außergerichtliche Angelegenheiten
Welcher Gegenstandswert ist für den Entwurf allgemeiner Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen?
| Die Bedeutung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat im Wirtschaftsleben immer mehr zugenommen. Abgesehen von dem hohen Haftungsrisiko, dem sich der Rechtsanwalt bei einem solchen Auftrag aussetzt und das im Zweifel in keinem Verhältnis zu seinem gesetzlichen Honorar steht, sowie im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Streitwertbestimmung ist prinzipiell der Abschluß einer Honorarvereinbarung anzuraten (vergleiche dazu auch BRAGO prof. 4/97, 4; 4/96, 2; 6/95, 2). |
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