01.08.1998 · Fachbeitrag · Bausachen
Hilfsweise Aufrechnung mit Vorschußanspruch führt zu Streitwerterhöhung
| Verteidigt sich der Besteller eines Werks gegenüber dem Vergütungsanspruch des Unternehmers mit einer hilfsweisen Aufrechnung von Vorschußansprüchen zur Mängelbeseitigung, so stellt sich im Rahmen der Streitwertbestimmung nach § 19 Abs. 3 GKG die Frage nach einer Wertaddition. Der 23. Senat des OLG Düsseldorf bejahte dies - unseres Erachtens zu Recht - zuletzt in einem Beschluß vom 16. September 1996 (Az: 23 W 26/96, OLG-Report Düsseldorf 97, 118). Der Leitsatz der Entscheidung lautet: |
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